04.06.2010
Urteilsbesprechung Wärmedämmung und mangelnde Belüftung - Hinweis für die Praxis
Das Urteil (Beschluss des Landgerichts München vom 21. August 2009 - 36 T 11136/08D) bestätigt die rechtliche Verpflichtung von Verwaltern und Eigentümergemeinschaften, Mängel an Dämmmaßnahmen, die zur Schimmelbildung führen, zu beseitigen. Dies gilt auch für ältere Anlagen, bei denen nachträglich gedämmt wurde. Der Einwand fehlerhaften Lüftungsverhaltens wird meist nicht gehört. Damit bestätigt das Landgericht zum einen die geringen Anforderungen der Rechtsprechung an die aktive Belüftung durch Mieter und zum anderen die durch die neue DIN 1946-6 verfestigte Erkenntnis, dass Wärmedämmaßnahmen unter Berücksichtigung mietertypischer geringer Lüftungsbereitschaft zu planen und auszuführen sind.
Rechtsanwalt Joachim Garbe-Emden
SNP Schlawien Naab Partnerschaft, Berlin
Quelle: Fachinstitut Gebäude-Klima e.V., Internet: www.fgk.de

