04.06.2010
EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet
Das EU-Parlament hat am 18. Mai 2010 die Neufassung der Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Ab 2021 dürfen nur noch Niedrigstenergiehäuser errichtet werden. Der sehr geringe Energiebedarf soll zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Auch Bestandsgebäude müssen, soweit möglich, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Modernisierungsempfehlungen für bestehende Gebäude gehören zukünftig in den Energieausweis.
Die Mitgliedstaaten der EU müssen nun ihre Bauvorschriften entsprechend anpassen.
Diese Richtlinie tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Informationen finden Sie auch beim Europäischen Verband der Energie- und Umweltschützer: http://www.eveu.de/aktuelles/energie-umwelt-news/article/35/28.html
sowie beim Online-Magazin für energetisches Bauen und Sanieren: http://www.enbausa.de/daemmung-fassade/aktuelles/artikel/eu-gebaeuderichtlinie-ist-verabschiedet-730.html

