Energieausweise
Am 1.10.2007 trat die EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) in Kraft. Hier ist u. a. die Ausstellung von Energieausweisen geregelt. Die EnEV 2009 schreibt diese Regelung fort.
Energieausweise dienen der energetischen Einordnung von Gebäuden unter Bezugnahme eines Vergleichswertes für den jeweiligen Gebäudetyp.
Unterschieden wird in Energieausweise nach Bedarf und nach Verbrauch.
Energieausweis nach Bedarf
- Bewertung der Anlage (Heizung, Trinkwarmwasser, Klima, Lüftung)
- Bewertung der wärmeübertagenden Umfassungsfläche (Außenwände, Fenster, Dach, Keller)
- Ergebnis ist der berechnete Energiebedarf des Gebäudes
- Die Angabe von wirtschaftlichen Sanierungsvorschlägen ist möglich.
- ENVISYS erstellt Energieausweise mit den dena-Gütesiegel!
Energieausweis nach Verbrauch
- Bewertung des Gebäudes auf der Grundlage des Verbrauchs bezogen auf einen Standardklimaort.


