Nutzungsprofil -keine thermische Konditionierung-
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Verfasst am: 17. 03. 2012 [20:29]
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ajg
Themenersteller
Dabei seit: 01.10.2008
Beiträge: 54
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Weiß ein Kollege schnellen Rat? Habe einen Hallenneubau. Untergliedert in 2 Zonen, wobei lediglich nur der Produktionsteil konditioniert werden soll. Das nebenan liegende Lager wird lt. BH weder belüftet noch zu beheizen sein. Jetzt soll es in unserer Software die Möglichkeit geben `Räume die nicht thermisch konditioniert werden`. Dies wollte ich für den Lagerteil nutzen. Weiß aber partout nicht wie. Grundsatzfrage: Ist das nach EnEV überhaupt zulässig? Muß ich auf meinem Bedarfsausweis eine Konditionierung lt. EnEV voraussetzten? |
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Verfasst am: 23. 03. 2012 [11:26]
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bergmannu
Dabei seit: 08.05.2009
Beiträge: 108
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Die EnEV betrachtet lt. §1 nur beheizte und/oder gekühlte Gebäude. Für den Nachweis ist die EnEV allein gültig und somit wird der unbeheizte Lagerbereich aus der Betrachtung herausgelassen. Der Übergang N: Nicht konditionierter Nebenraum kann dann für die betreffenden Bauteile gewählt werden. Mit freundlichem Gruß
Ute Bergmann ENVISYS-Support-Team |
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Verfasst am: 30. 03. 2012 [23:44]
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info@energent.de
Dabei seit: 01.10.2008
Beiträge: 33
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Bei exakter Lesung der EnEV sehe ich dies anders: § 1 regelt, welche Gebäude grundsätzlich nach EnEV bilanziert werden müssen. Weiter hinten ist zu lesen, welche Konditionierungen in einzelnen Zonen zu berücksichtigen sind. In Nichtwohngebäuden sind auch nicht beheizte/gekühlte Zonen zu bilanzieren. EnEV 2009 Anhang 2 für NWG: "2.1.2 e) Der Primärenergiebedarf für Beleuchtung ist zu bilanzieren, wenn in einem Gebäude oder einer Gebäudezone eine Beleuchtungsstärke von mindestens 75 lx erforderlich ist und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen ist." Die Energiebezugsfläche aber: Anhang 2: "1.2 Flächenangaben Bezugsfläche der energiebezogenen Angaben ist die Nettogrundfläche gemäß § 2 Nr. 15.": "Nettogrundfläche nach anerkannten Regeln der Technik, die beheizt oder gekühlt wird." Ob das vom Verordnungsgeber so gewollt war, kann ich nicht sagen. Die Auslegungsfragen helfen dort auch nicht. Meiner Meinung sollten im Beispiel von ajg die trennenden Bauteile zwischen den Zonen zu unbeheizt eingegeben werden, die Beleuchtung allerdings auch im Lager bilanziert werden. Beste Grüße Rolf Wahner |



