Planen eines Neubaus
Sie planen den Bau eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes.
Wir sind Ihr Energie-Effizienz-Partner!
Mit dem Bauantrag ist ein Nachweis über die Einhaltung der Anforderungswerte nach EnEV (Energieeinsparverordnung) einzureichen.
Neubau Wohngebäude

Für zu errichtende Wohngebäude gilt nach EnEV 2009:
- § 3 Anforderungen an Wohngebäude
- § 5 Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme
- § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
- § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmeschutz
Wir erstellen die erforderlichen Nachweise.
Neubau Nichtwohngebäude

Für zu errichtende Nichtwohngebäude gilt nach EnEV 2009:
- § 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
- § 5 Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme
- § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
- § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmeschutz
Nichtwohngebäude sind entsprechend ihrer Nutzung in Nutzungszonen einzuteilen.
Wir erstellen die erforderlichen Nachweise nach DIN V 18599 mit ausführlicher Dokumentation der Berechnungsergebnisse.
Planung eines Passivhauses

Sie planen den Bau eines Passivhauses?
- Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung
- Wir erstellen den Energieausweis nach § 18 EnEV 2007
- Wir stellen die Förderanträge bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Preis: Es gilt die VOB. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Kontakt



