DIBt: 24. Staffel der Auslegung der EnEV

Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 5./6. Dezember 2017 den 24. Teil (XXIV) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er liefert Antworten dazu, wie mit Öffnungen/Einrichtungen aufgrund anderer Rechtsbereiche bei der Durchführung einer Dichtheitsprüfung umzugehen ist. Gleichzeit ersetzt er die Auslegung XXI-2 vom 8./9. Dezember 2015 zum gleichen Thema.

Durch die Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit.

Die Auslegungsfragen finden Sie hier:

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