Geförderte Energieberatung: neue Richtlinien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  (BMWi) verabschiedet zum 1. Dezember 2017 zwei neue Richtlinien zur Förderung der Energieberatung für Wohngebäude sowie für mittelständige Unternehmen. Eine wesentliche Änderung ist die Erweiterung der antragsberechtigten Energieberater. Neben unabhängigen Architekten, Ingenieuren und bestimmten Handwerkern (ohne eigenen Betrieb) können ab 1.12.2017 auch Handwerker, Hersteller und Energieversorger geförderte Energieberatungen durchführen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation sowie eine objektive, neutrale und qualitativ hochwertige Energieberatung.

Die Energieberatungen waren in den letzten Jahren drastisch zurück gegangen. Mit den neuen Richtlinien soll die Anzahl der geförderten Energieberatungen wesentlich gesteigert werden. 

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