EnEV 2009 vom Bundesrat beschlossen

Am 6. März 2009 hat der Bundesrat der EnEV 2009 mit mehreren Änderungen zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anforderungsniveau an den Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30% verschärft, beim Transmissionswärmeverlust hingegen nur 15%.
  • Für Wohngebäude wird das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.
  • Die DIN V 18599 kann auch für Wohngebäude eingesetzt werden. Die DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 bleiben als Alternative erhalten.
  • Elektrische Speicherheizsysteme dürfen ab 2020 bzw. 30 Jahre nach Einbau nicht mehr betrieben werden.
  • Einführung einer Unternehmererklärung für den Ersteinbau bzw. Ersatz von heizungs-, lüftungs-, klimatechnischen Anlagen sowie TWW-Anlagen sowie bei Änderung von Außenbauteilen.
  • Einhaltung des Austauschs von Heizungsanlagen sowie Dämmung und regelungstechnischer Vorschriften erfolgt durch den Bezirksschornsteinfegermeister.
  • weitere Änderungen finden Sie in dem Beschluss des Bundesrates

Den Änderungswünschen des Bundesrates muss die Bundesregierung zustimmen.

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