Am 6. März 2009 hat der Bundesrat der EnEV 2009 mit mehreren Änderungen zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Anforderungsniveau an den Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30% verschärft, beim Transmissionswärmeverlust hingegen nur 15%.
- Für Wohngebäude wird das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.
- Die DIN V 18599 kann auch für Wohngebäude eingesetzt werden. Die DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 bleiben als Alternative erhalten.
- Elektrische Speicherheizsysteme dürfen ab 2020 bzw. 30 Jahre nach Einbau nicht mehr betrieben werden.
- Einführung einer Unternehmererklärung für den Ersteinbau bzw. Ersatz von heizungs-, lüftungs-, klimatechnischen Anlagen sowie TWW-Anlagen sowie bei Änderung von Außenbauteilen.
- Einhaltung des Austauschs von Heizungsanlagen sowie Dämmung und regelungstechnischer Vorschriften erfolgt durch den Bezirksschornsteinfegermeister.
- weitere Änderungen finden Sie in dem Beschluss des Bundesrates
Den Änderungswünschen des Bundesrates muss die Bundesregierung zustimmen.