Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Vor-Ort-Beratung zum 1.10.2009

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) passt die Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden voraussichtlich zum 1.10.2009 an. Die Förderung der Vor-Ort-Beratung wird damit bis  2014 verlängert.

Wichtige Änderung

  • Thermografiegutachten werden nur noch als Bestandteil einer Vor-Ort-Beratung gefördert.
  • Blower-Door-Untersuchungen sind als Bestandteil einer Vor-Ort-Beratung mit 100 € förderfähig.
  • Mindestanforderungen des Beratungsberichtes werden geändert, bspw. ist eine Zusammenfassung an den Anfang des Berichtes zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafa.de.

 

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