EnergieKOMPAKT: EWärmeG und SFP BW

Mit Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden Württemberg zum 1. Juli 2015 zeigt das Land wieder seine Vorbildwirkung zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Deutschland. Das Gesetz gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Wohn- und Nichtwohngebäude und verpflichtet Eigentümer beim Austausch von Heizungen zum Einsatz erneuerbarer Energien von mindestens 15% zur Deckung des Wärmebedarfs.  ...

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Fachzeitschrift unabhängiger Energieberater Energie KOMPAKT, Ausgabe 05/2015, Seite 20/21.

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