EnergieKOMPAKT: Wärmebrückennachweis muss nicht aufwändig sein

Anspruchsvolle Energieezienzhäuser sind mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K kaum umsetzbar beziehungsweise nur mit einem stark erhöhten Dämmstandard möglich. Die Pauschale von 0,05 W/m²K oder bessere Werte bedingen einen Gleichwertigkeitsnachweis beziehungsweise eine detaillierte Wärmebrückenberechnung.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Fachzeitschrift unabhängiger Energieberater Energie KOMPAKT, Ausgabe 04/2016, Seite 36.

Artikel lesen

zum Fachmagazin »

zurück