BEG: Anpassung der BEG-Förderung bei der KfW ab 22. 09.2022 sowie 21.09.2022 beim BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde ergänzt um die folgenden Bestimmungen:

Konkretisierung Worst Perfect Building  (Bestimmungen ab dem22.09.2022 bei der KfW)

  • Definition über Energieausweis
    • WG: Klasse H im Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
    • WG: Bei Energieausweisen ohne Klasse (vor 2014) Endenergiekennwert ab 250 kWh/m²a
    • NWG: Eneriebedarf größer oder gleich dem im EA ausgewiesenen Endwert der Skala
  • Definition über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand
    • Baujahr des Gebäudes bis 1957 und mind. 75% der Außenwände energetisch unsaniert
    • Dämmung nach 1983 auf Außenwände gilt als saniert.

Ergänzungen ab dem 21. September 2022 (BAFA)

  • Deckelung der förderfähigen Kosten für Wohngebäude auf 600.000 €.
  • Heizungsoptimierung bis 5 WE bzw. 1.000 m² bei NWG.

Zur Grafischen Übersicht »»»»»

Anwender des Moduls EVEBI - Förderrechner Pro: Die Anpassungen werden mit der nächsten EVEBI-Version 12.1 zur Verfügung gestellt.

zurück

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Fördersätze ab 09/2022