Rechtsstand umstellen - BEG Förderbestimmungen ab 07/2021

Mit der aktuellen EVEBI-Version 11.3 können Sie nur die Schnittstelle zur BEG aufrufen.

Sollten Sie in Ihrem Projekt ein bis 30.06.2021 gültiges KfW Programm gewählt haben
(z.B. 153) und möchten dieses Programm beibehalten, dann müssen Sie derzeit
mit der EVEBI Version 11.2.4 arbeiten.

Wenn Sie jedoch die BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen
wollen, dann können Sie Folgendes tun:

  1. Legen Sie eine Variante an.

  2. Legen Sie eine Maßnahme an, z.B. Baubegleitung.

  3. Wechseln Sie in die KfW-Maske und stellen dort den Rechtsstand um

  4. Wechseln Sie zurück auf das Register Beratung und arbeiten Sie dort weiter.

 
Lesen sie dazu unseren Tipp des Monats 07/2021

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