Energieausweise erstellen

Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes - GEG - wurden Anpassungen bzgl. der Erstellung und Inhalte der Energieausweise vorgenommen (siehe GEG §§ 79 - 88).  Bis zum 1. Mai 2021 gelten außerdem Übergangsfristen (siehe GEG § 112).

Nachfolgend soll kurz erläutert werden, welche Regeln für die Erstellung von Energieausweisen gelten:

Ausstellgrund:

  • Vermietung/Verkauf oder Aushangpflicht
    • Übergangsvorschrift § 112
    • Energieausweise sind bis zum 1. Mai 2021 nach EnEV 2014 auszustellen
  • Neubau, Modernisierung oder sonstiges (freiwillig)
    • Bauantrag vor dem 1.11.2020: Ausstellung nach EnEV 2014
    • Bauantrag und Fertigstellung nach dem 1.11.2020: Ausstellung gem. GEG i.V.m. den Bekanntmachungen des BMWi und BMI vom 8.10.2020

So stellen Sie Energieausweise mit EVEBI aus

Projektverwaltung: Auswahl der Gesetzesgrundlage

Projektverwaltung: Auswahl der Gesetzesgrundlage

Erstellen eines Energieausweises

Erstellen eines Energieausweises

Vermietung/Verkauf oder Aushangpflicht

Erstellung vor dem 1. Mai 2021

  1. Stellen Sie in der Projektverwaltung auf das Gesetz EnEV um (Register Gebäudedaten, Eintrag Projektverwaltung im Projekt-Explorer).
  2. Erstellen Sie den Energieausweis wie gewohnt über die Maske Energieausweis aus (Register Ergebnisse, Grafiken, Berichte, Eintrag Energieausweis im Projekt-Explorer).
  3. Klicken Sie die Schaltfläche Vorschau bzw. Energieausweis.
    Der Energieausweis wird über die Druckapplikation 2016 generiert.
    Die Registriernummer des DIBt wird automatisch eingetragen.

Erstellung nach dem 1. Mai 2021

  1. Stellen Sie in der Projektverwaltung auf das Gesetz GEG um (Register Gebäudedaten, Eintrag Projektverwaltung im Projekt-Explorer).
  2. Erstellen Sie den Energieausweis wie gewohnt über die Maske Energieausweis aus (Register Ergebnisse, Grafiken, Berichte, Eintrag Energieausweis im Projekt-Explorer).
  3. Der Energieausweis wird direkt aus EVEBI generiert.
    Die Registriernummer des DIBt wird automatisch eingetragen.
    Hinweis: Sie können einen Energieausweis erneut mit der bereits vorhandenen Registriernummer ausstellen.

Neubau, Modernisierung oder sonstiges

Bauantrag vor dem 1.11.2020

  1. Stellen Sie in der Projektverwaltung auf das Gesetz EnEV um (Register Gebäudedaten, Eintrag Projektverwaltung im Projekt-Explorer).
  2. Erstellen Sie den Energieausweis wie gewohnt über die Maske Energieausweis aus (Register Ergebnisse, Grafiken, Berichte, Eintrag Energieausweis im Projekt-Explorer).
  3. Klicken Sie die Schaltfläche Vorschau bzw. Energieausweis.
    Der Energieausweis wird über die Druckapplikation 2016 generiert.
    Die Registriernummer des DIBt wird automatisch eingetragen.

Bauantrag nach dem 1.11.2020

  1. Stellen Sie in der Projektverwaltung auf das Gesetz GEG um (Register Gebäudedaten, Eintrag Projektverwaltung im Projekt-Explorer).
  2. Erstellen Sie den Energieausweis wie gewohnt über die Maske Energieausweis aus (Register Ergebnisse, Grafiken, Berichte, Eintrag Energieausweis im Projekt-Explorer).
  3. Klicken Sie die Schaltfläche Vorschau bzw. Energieausweis.
    Der Energieausweis wird direkt aus EVEBI generiert.
    Die Registriernummer des DIBt wird automatisch eingetragen.
    Hinweis: Sie können einen Energieausweis erneut mit der bereits vorhandenen Registriernummer ausstellen.

Hinweis: Die Energieausweise und deren zugehörige Dateien werden automatisch archiviert (Projektdatei name.evea, Energieausweis name.pdf und Datendatei name.xml).