Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Teile der Gebäudehülle, an denen erhöhte Transmissionen auftreten. Diese können geometrisch (z.B. Gebäudekanten) oder konstruktiv (z. B. Auskragungen), flächenhaft, linear oder punktuell sein.

Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur verschiedene Ansichten, wie die Wärmebrücken zu berücksichtigen sind. EVEBI trägt dem mit verschiedenen Optionen Rechnung, so dass Sie selbst entscheiden, welche Methode im vorliegenden Objekt sinnvoll ist.

Hinweis: Flächenhafte Wärmebrücken (Nischen etc.) sollten als eigene Bauteile behandelt werden.

Folgende Auswahlmöglichkeiten der Berechnugnsverfahren stehen in EVEBI zur Verfügung:

  • pauschaler Wärmebrückenzuschlag: Zuschlag von 0,1 W/m2K auf die Gebäudehülle (EnEV, Anh. 1, 2.5a)
  • Gleichwertigkeitsnachweis: Zuschlag von 0,05 W/m2K bei Regelkonstruktionen (EnEV, Anh. 1, 2.5b), Gleichwertigkeitsnachweis gemäß DIN 4108 Bbl 2,  Gleichwertigkeitsnachweis gemäß KfW (Formblatt A, B)
  • Detaillierte Erfassung: Direkte Eingabe des Psi-Wertes (Ψ) und der Länge der Wärmebrücken,    Alternativ können die Werte aus  einem Wärmebrückenkatalog oder aus einem Wärmebrückenberechnungsprogramm  (Symbol  ) eingelesen werden können.
  • KfW Kurzverfahren: KfW-Formblatt D. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor zwischen 0,025 W/(m²K) bis 0,035 W/(m²K). Für das Kurzverfahren muss AUCH der Gleichwertigkeitsnachweis gemäß KfW durchgeführt werden.