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GModG - Gebäudemodernisierungsgesetz

Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, löst das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab und setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2024 um. 

Wesentliche Änderungen sind:

  • Wegfall des § 71 (Anforderungen an den Heizungstausch). Die Vorgabe der Nutzung von mindestens 65% erneuerbare Energien für jede neue Heizung entfällt.
  • Der Fokus liegt mehr auf der Gesamtenergieeffizienz, dem Primärenergiebedarf und der fossilen CO2-Emissionen.

Die Änderungen treten in vier Stufen in Kraft:

  • 29. Juli 2026: Umbenennung von GEG nach GModG, neuer Optionenkatalog beim Heizungstausch inkl. Biotreppe für fossile Energieträger ab 2029 (neu §§ 42-46) und die neu geregelte Gebäudeautomation (§ 56).
  • 1. Januar 2027: Neue Rechenregeln und Primärenergiefaktoren, neue Anlagen mit Primärenergiefaktoren, der Änderungskorridor (§ 38) und die Renovierungspflicht für Nichtwohngebäude (§§ 40-41). Anwendung der DIN/TS 18599:2025-10.
  • 1. Januar 2028: Umstellung Neubaustandard auf Nullemissionsgebäude (ZEB) für öffentliche Gebäude (§ 10, Art. 3).
  • 1. Januar 2030: Umstellung Neubaustandard auf Nullemissionsgebäude (ZEB) für alle Neubauten (§ 10, Art. 4).

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