Energieausweise

Ein Energieausweis ist ein amtliches Dokument für ein Gebäude, in welchem der Verbrauch bzw. Bedarf an Energie für das Gebäude angegeben ist. Anhand einer Farbskala und weiteren Werten informiert er insbesondere über den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch oder – bedarf eines Hauses. Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten einer Immobilie einzuschätzen.

Mit dem Energieausweis werden Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität untereinander vergleichbar.

Der Energieausweis kann ebenfalls eine erste Orientierungshilfe für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen sein.

Wann muss ein Energieausweis vorliegen?

Wird ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes vermietet oder verkauft, so ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen bzw. zugänglich zu machen.

Wird ein Gebäude energetisch saniert oder umgebaut, so ist ebenfalls ein Energieausweis zu erstellen.

In Immobilienanzeigen sind verpflichtend Angaben zum Energiebedarf, zum wesentlichen Energieträger fürs Heizen, zum Baujahr und zur Energieeffizienzklasse zu machen.

Für kleine Gebäude (bis 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweis ausgestellt werden.

Energieverbrauchsausweis Seite 3

Energieverbrauchsausweis Seite 3

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Er basiert auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik für Heizung, Lüftung etc. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf.

Dem gegenüber steht der Verbrauchsausweis. Ihm liegt der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner bzw Mieter zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Jahresrechnungen herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.

Beide Energieausweisarte sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer ausgestellt werden.

Regeln zur Erstellung eines Energieausweises

Regeln zur Erstellung eines Energieausweises

Rechtsgültigkeit

  • Ein Energieausweis ist nach den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erstellen.
  • Mit Fertigstellung des Energieausweises wird dieser beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und ist damit 10 Jahre gültig. 
  • Wird das Gebäude saniert bzw. umgebaut, ist erneut ein Energieausweis auszustellen.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

Die Ausstellung von Energieausweisen ist in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in den §§ 16 bis 21 festgelegt.

Die Erfassung der Verbrauchsdaten und deren Umrechnung an den Standort Potsdam ist in der Bekanntmachung der Regeln für Verbrauchswerte im Wohngebäudebestand geregelt.

Diese Bekanntmachung nimmt Bezug auf die Verordnung über Heizkostenabrechnung.

Weitere Links:

Muster Energieausweis für Wohngebäude

Muster Energieausweis für Wohngebäude

Muster Energieausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien)

Muster Energieausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien)

Kosten eines Energieausweises für Wohngebäude (brutto)

Verbrauchsausweis1) 74,26 €
Zusätzliche Farbkopie   7,08 €
Zusendung per Post  10,00 €
Bedarfsausweis auf Anfrage

1) Im Preis enthalten ist eine Plausibilitätsprüfung sowie die Registrierung beim DIBt

Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien), brutto

Verbrauchsausweis1) 345,10 €
Verbrauchsdatenabfrage für Strom beim Netzbetreiber2) 142,50 €
Zusätzliche Farbkopie      7,08 €
Aushang Energieausweis laminiert   10,65 €
Zusendung per Post    10,00 €
Bedarfsausweis auf Anfrage

1) Im Preis enthalten ist eine Plausibilitätsprüfung sowie die Registrierung beim DIBt

2) Der Netzbetreiber kann dafür weitere Kosten erheben, dievom Auftraggeber zu übernehmen sind

Folgende Daten sind erforderlich

  • Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • Nutzung des Gebäudes (Wohnen, Gewerbe, Wohnen und Gewerbe)
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
  • Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
  • Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf 30 % nicht übersteigen!
  • Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
  • Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
  • Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
  • Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

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Folgende Daten sind erforderlich

  • Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • Nutzung des Gebäudes (Büro, Arztpraxis etc.)
  • NGF jeder Nutzung
  • Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
  • Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf 30 % nicht übersteigen!
  • Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
  • Stromverbrauchsdaten für Beleuchtung, Nutzung im Gewerbe, Kühlung etc.  über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen
  • Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
  • Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
  • Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

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