Erneuerbare Energien Pflicht

Ab Januar 2009 sind für Neubauten bis zu 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Festgelegt ist dies im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), welches am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Bis 2020 sollen damit 14 Prozent des Gesamtwärmebedarfs in Deutschland durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Alternativ zu regenerativen Energien können die Gebäude besser gedämmt, Wärme aus Fernwärmenetzen bezogen oder Wärme aus KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) genutzt werden.

Das Gesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Lesefassung

In Verbindung mit dem EEWärmeG wird das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von erneuerbaren Energien aufgestockt. Dazu stehen  zusätzlich 500 Mio. € Fördergeld zur Verfügung. Diese sollen auf die nächsten zehn Jahre verteilt werden. Finanziert werden soll dies über die Versteigerung von CO2-Emissionszertifikate.

 

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