Das BAFA veröffentlicht nicht mehr die BAFA-Beraterliste im Internet. Die dort gelisteten Energieberater sind zwar weiterhin antragsberechtigt beim BAFA, werden aber nicht mehr öffentlich gelistet.
Wer weiterhin als Energieberater im Internet gefunden werden will und Förderprogramme des Bundes unterstützen will, sollte sich in die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/ eintragen. Dazu ist ein Neuregistrierung erforderlich!
Energieberater, die bisher in der BAFA-Liste sichtbar gelistet waren (also aktiv sind), können den Eintrag ohne Nachweise vornehmen. Inaktive Energieberater müssen für eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste nachweisen, dass sie ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen gem. Anlage 3 der Richtlinie über Förderung der Vor-Ort-Beratung haben. Der Eintrag ist kostenpflichtig (Jahresgebühr).
Um Anträge beim BAFA stellen zu können, ist eine Registrierung beim BAFA auch weiterhin erforderlich. Ebenso ist die Registrierung beim BAFA Voraussetzung für eine Listung auf der Energieeffizienz-Expertenliste.
In der Energieeffizienz-Expertenliste geführte Berater müssen regelmäßig Weiterbildungen nachweisen, wenn sie Förderprogramme des Bundes (KfW) beantragen wollen.