Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Softwarehersteller über die weiteren Schritte zur EnEV informiert. Danach entscheidet sich am 5. Juli 2013 im Bundesrat, ob die neue EnEV zum 1.4.2014 (dem jetzt frühest möglichen Termin) in Kraft treten kann. Denkbar ist auch, alle weiteren Entscheidungen zur EnEV auf einen Termin nach der Bundestagswahl zu verschieben. Damit würde sich das Inkrafttreten der neuen EnEV um mindestens ein weiteres halbes Jahr nach hinten verschieben.
Sicher ist bereits jetzt, dass es zunächst keine Verschärfung für den Effizienzhausstandard von Neubauten geben wird (geplant war eine Verschärfung um jeweils 12,5% ab 2014 und ab 2016). Durch die mit der neuen EnEV inkraft tretende Verminderung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,6 auf 2,4 wird es hier sogar eine Abschwächung der Effizienzhausstandards geben!
Der Effizienzhausstandard würde demnach ab 2016 in einem Schritt um 25% vermindert werden, statt wie ursprünglich geplant in zwei Schritten.
Der Energieausweisersteller muss sich künftig beim DiBT registrieren und für jeden Energieausweis eine Gebühr bezahlen.
Während sich für den Berater relativ wenig ändert, haben die Softwarehersteller noch Erhebliches zu leisten.