Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG“ ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude hat zum Ziel, die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu vereinheitlichen. Dabei sollen in Zukunft Zuschüsse beim BAFA und Kredite einschl. Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden können.

Die Bundesförderung (BEG) unterscheidet folgende Programme:

  • BEG EM - Förderung Einzelmaßnahmen im Bestand
  • BEG WG - Förderung Energieeffizienzhäuser (Wohngebäude) im Bestand und im Neubau
  • BEG NWG - Förderung Energieeffizienzgebäude (Nichtwohngebäude) im Bestand und im Neubau

Seit 01. Januar 2021 werden ausschließlich energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden neu geregelt. Die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA löst das Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), das Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie das Programm Heizungsoptimierung (HZO) ab.

Die Richtlinien BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sollen ab 01. Juli 2021 gelten.

Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden. So entsteht für Endkunden keine Förderlücke.

Das BEG steht uns seit dem 18. Dezember 2020 zur Verfügung. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung und können Ihnen in Kürze die Änderungen mit dem Modul EVEBI - Förderrechner Pro zur Verfügung stellen.

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