Statt am 31.03.2016 läuft die Übergangsregelung für die Eintragung in die Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ (KfW) nun erst am 30.04.2016 aus. Sie gilt für Absolventen einer Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) im Umfang von mind. 40 Unterrichtseinheiten (UE) aber ohne Abschlussprüfung.
Kann der Antragsteller eine weitere Weiterbildung mit mind. 40 UE aus einem anderen Themenfeld gemäß Anlage 5 des Regelhefts nachweisen, zu der eine Abschlussprüfung abgelegt wurde, kann bei Antragstellung bis zum 30.04.2016 im Einzelfall auf eine absolvierte Prüfung zur DIN V 18599 verzichtet werden.
Je nachdem, wann der Antragssteller die Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) ohne Prüfung absolviert hat, müssen dann darüber hinaus noch folgende Fortbildungen nachgewiesen werden:
Kurs absolviert zwischen 01.03.2007 und 31.12.2011:
Kurs absolviert zwischen 01.01.2012 und 30.04.2016:
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