Registrierung von Energieausweisen beim DIBt

Veränderungen zur neuen EnEV – Registrierung beim DIBT ab dem 1. April

Zum 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Wir möchten Sie über die für Sie wichtigen Änderungen informieren.

Softwareseitig sind wir gut vorbereitet, d.h. Sie werden mit EVEBI weiterhin jederzeit rechtssichere Aus- und Nachweise ausstellen können. Auch die aktuellen Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind zum Inkfrafttreten der neuen EnEV eingearbeitet.

Die EnEV führt eine Registrierung und stichprobenartige Kontrolle der Energieausweise ein. Diese Aufgabe übernimmt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).

Als Aussteller eines Energieausweises müssen Sie sich beim DIBt online registrieren. Dazu geben Sie Ihre Kontaktdaten und Firmenanschrift ein. Bei späterer Benutzung können Sie sich dann über Ihre Email-Adresse und ein Kennwort bei der Registrierstelle des DIBt anmelden. Ab dem 1. April soll diese Registrierung zur Verfügung stehen.

Ab dem 1. Mai muss jeder Energieausweis eine eindeutige Registriernummer erhalten, die Sie beim DIBt kostenpflichtig bestellen müssen. Damit steht der Energieausweis für eine stichprobenartige Kontrolle zur Verfügung. Die Auswahl der zu kontrollierenden Energieausweise erfolgt zufällig.

Die Daten zur Validitätsprüfung sind mittels einer xml-Datei elektronisch an das DIBt zu übermitteln. Das DIBt wird Sie dann zu gegebener Zeit zur Übergabe der Datei auffordern.

Das Beziehen von Registriernummern wird ab dem 1. Mai beim DIBt möglich sein.

 

Unsere Energieberatersoftware EVEBI wird Sie weiterhin in Ihrer Arbeit umfangreich unterstützen. So wird das Anfordern von Registriernummern, das Archivieren der xml-Dateien sowie das Versenden dieser nach Aufforderung durch das DIBt über EVEBI möglich sein. 

Anwendern mit einem gültigen Wartungsvertrag stehen die neuen Funktionen ab Mai 2014 zur Verfügung.

zurück