Übergangslösung Beratungsberichte für iSFP-Bonus

Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans - iSFP - nach Vorgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - mit einem Bonus von 5 % auf die förderfähigen Kosten bezuschusst.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWi - bietet eine Übergangslösung für Beratungsberichte an, die nicht im standardisierten iSFP-Format erstellt worden sind.

 

Danach werden vom BAFA geförderte individuelle Sanierungsfahrpläne/Vor-Ort-Berichte, die eine schrittweise Sanierung vorsehen und im Zeitraum nach Einführung des iSFP-Formats in der Vor-Ort-Beratung und vor Einführung der BEG EM erstellt wurden (d.h. Antragstellung zur BAFA-Beratungsförderung zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020) für den iSFP-Bonus anerkannt. Das gilt nicht für Beratungsberichte, die eine Gesamtsanierung in einem Zug zum Effizienzhaus vorsehen – diese sind nicht iSFP-bonusfähig.

 

Eine entsprechende FAQ wird in Kürze auf der BMWi-Webseite veröffentlicht, sodass sich Energieberater*innen bzw. Expert*innen und auch Wohneigentümer darauf einstellen können. Sobald zum Verfahren weitere Informationen vorliegen, wird die FAQ um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Hinsichtlich der BEG EM werden die erforderlichen Informationen zur Antragstellung/Expertenbestätigung dann auch zeitnah auf den Webseiten des BAFA zu finden sein.

 

 

 

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