Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderrichtlinien von Energieberatungen für Nichtwohngebäude aktualisiert. So werden Beratungsleistungen bis zu 15.000 € (80% des Beraterhonorars) gefördert.
Ab dem 1. August 2017 gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzungszonen.
Gegenstand der Förderung sind:
Mit der Energieberatersoftware EVEBI Pro » können Sie professionelle Energieberatungen für Nichtwohngebäude durchführen. Die generierten Beratungsberichte genügen den Anforderungen des BAFA (siehe auch Checkliste energetisches Neubau- oder Sanierungskonzept eines Nichtwohngebäude »).
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