BAFA: Kommunale Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderrichtlinien von Energieberatungen für Nichtwohngebäude aktualisiert. So werden Beratungsleistungen bis zu 15.000 € (80% des Beraterhonorars) gefördert.

Ab dem 1. August 2017 gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzungszonen.

Gegenstand der Förderung sind:

  1. Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden (Sanierungsfahrplan oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal)
  2. Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus (EH 55 oder EH 70).

Mit der Energieberatersoftware EVEBI Pro » können Sie professionelle Energieberatungen für Nichtwohngebäude durchführen. Die generierten Beratungsberichte genügen den Anforderungen des BAFA (siehe auch Checkliste energetisches Neubau- oder Sanierungskonzept eines Nichtwohngebäude »).

Die aktuellen Publikationen finden Sie in unserer Infothek »

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