Fotovoltaik - nicht nur für den Neubau

Zu dem Artikel "§ 5 EnEV: Strom aus erneuerbaren Energien berücksichtigen" aus GEB 04/2010 hat Winfried Schöffel, Geschäftsführer ENVISYS GmbH & Co. KG, einen  Leserbrief geschrieben.

In der letzten Ausgabe des GEB hatten Sie einen Artikel über die Berücksichtigung selbst genutzten gebäudenah regenerativ erzeugten Stroms im Rahmen der EnEV. Einige Aussagen dieses Artikels möchte ich im Lichte neuerer Erkenntnisse korrigieren bzw. ergänzen. 

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Im § 5 der EnEV wird die Berücksichtigung von Fotovoltaikanlagen für zu errichtende Gebäude festgelegt. Für eine Energieberater ist aber der Bestand wesentlich entscheidender. Auch hier gilt die Berücksichtigung der Fotovoltaikanlagen. Dies geht aus § 9 Abs. 2 der EnEV hervor. Im Rahmen der Modernisierung kann der Nachweis über Bauteile, oder aber über die Ermittlung und Einhaltung des Primärenergiebedarfs (Faktor 1,4 der NeubauanforderungI geführt werden. Im letzteren Fall kann die PV-Anlage wie im § 5 geschildert berücksichtigt werden.

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Dieser Leserbrief wurde veröffentlicht in der Fachzeitschrift für Energieberatung - Der Gebäude Energieberater, Ausgabe 05/2010, Seite 20.

 

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