BEG: Anpassung der BEG-Förderung ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 treten geänderte Förderbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Davon betroffen sind sowohl BEG EM als auch BEG WG/NWG.

BEG EM (Einzelmaßnahmen), BAFA

  • Förderfähiges Mindestvolumen: 5.000 € (bisher 2.000 €)
  • Kumulierungsverbot, Kombination mit BEG WG / BEG NWG ist ausgeschlossen innerhalb eines Sanierungsschrittes
  • geänderte Zuschüsse:
    • Solarthermie: + 10% Bonus bei Heizungstausch
    • Biomasseheizung: Feinstaubausstoß max. 2,5 mg
    • Gebäudenetz: ohne Biomasse 30%
    • Gebäudenetz: mit Biomasse 20%
  • Technische Mindestanforderungen
    • WP und Biomasse: mindestens 65% EE
    • Solaranlagen: Vereinfachungen (Mindestbruttokollektorfläche, solarer Deckungsgrad entfällt, ...)

BEG WG/NWG, KfW

Hinweis: Förderanträge nach den bisherigen Regeln können nur noch bis zum 14. Dezember 2022 gestellt werden!

  • Neubau
    • Effizienzhaus-Nachweis (Wohngebäude) ausschließlich nach DIN V 18599
    • Neubau: Neue Förderung ab März 2023 mit dem Teilprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zum 28.02.2023 werden Neubauvorhaben weiterhin über die BEG gefördert.
    • Die Energie- und CO2-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
  • Bestand und Neubau
    • PV, Stromspeicher, Windkraft
    • Materialkosten werden bei Eigenleistungen gefördert
  • Bestand, geänderte Zuschüsse
    • Kumulierungsverbot, Kombination mit BEG EM ist ausgeschlossen innerhalb eines Sanierungsschrittes
    • WPB für EH/EG40, EH/EG55 auf 10% erhöht
    • ab Ende 02/2023: WPB für EH/EG70 (10%), nur wenn auch EE-Klasse
    • ab Ende 02/2023: nur WG: EH40, EH55: neuer Bonus SerSan 15% (serielle Sanierung)
    • NH-Klasse für alle EH/EG-Stufen (nicht kumulierbar mit EE-Klasse)
  • Technische Mindestanforderungen
    • EE-Klasse ab 65 %, alternativ Anschluss an Wärmenetz
    • In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit WRG verpflichtend. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
    • Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.
    • Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.
  • Anwender des Moduls EVEBI - Förderrechner Pro: Die Anpassungen werden mit der nächsten EVEBI-Version 12.1 zur Verfügung gestellt (Freigabe Dezember 2022).

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