Ab dem 1. Januar 2023 treten geänderte Förderbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Davon betroffen sind sowohl BEG EM als auch BEG WG/NWG.
BEG EM (Einzelmaßnahmen), BAFA
- Förderfähiges Mindestvolumen: 5.000 € (bisher 2.000 €)
- Kumulierungsverbot, Kombination mit BEG WG / BEG NWG ist ausgeschlossen innerhalb eines Sanierungsschrittes
- geänderte Zuschüsse:
- Solarthermie: + 10% Bonus bei Heizungstausch
- Biomasseheizung: Feinstaubausstoß max. 2,5 mg
- Gebäudenetz: ohne Biomasse 30%
- Gebäudenetz: mit Biomasse 20%
- Technische Mindestanforderungen
- WP und Biomasse: mindestens 65% EE
- Solaranlagen: Vereinfachungen (Mindestbruttokollektorfläche, solarer Deckungsgrad entfällt, ...)
BEG WG/NWG, KfW
Hinweis: Förderanträge nach den bisherigen Regeln können nur noch bis zum 14. Dezember 2022 gestellt werden!
- Neubau
- Effizienzhaus-Nachweis (Wohngebäude) ausschließlich nach DIN V 18599
- Neubau: Neue Förderung ab März 2023 mit dem Teilprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zum 28.02.2023 werden Neubauvorhaben weiterhin über die BEG gefördert.
- Die Energie- und CO2-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
- Bestand und Neubau
- PV, Stromspeicher, Windkraft
- Materialkosten werden bei Eigenleistungen gefördert
- Bestand, geänderte Zuschüsse
- Kumulierungsverbot, Kombination mit BEG EM ist ausgeschlossen innerhalb eines Sanierungsschrittes
- WPB für EH/EG40, EH/EG55 auf 10% erhöht
- ab Ende 02/2023: WPB für EH/EG70 (10%), nur wenn auch EE-Klasse
- ab Ende 02/2023: nur WG: EH40, EH55: neuer Bonus SerSan 15% (serielle Sanierung)
- NH-Klasse für alle EH/EG-Stufen (nicht kumulierbar mit EE-Klasse)
- Technische Mindestanforderungen
- EE-Klasse ab 65 %, alternativ Anschluss an Wärmenetz
- In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit WRG verpflichtend. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
- Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.
- Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.
Anwender des Moduls EVEBI - Förderrechner Pro: Die Anpassungen werden mit der nächsten EVEBI-Version 12.1 zur Verfügung gestellt (Freigabe Dezember 2022).