BEG: Anpassung der BEG-Förderung bei der KfW ab 28. 07.2022 sowie 15.08.2022 beim BAFA

Ab dem 28. Juli 2022 treten geänderte Förderbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW in Kraft. Weiterhin gelten neue Förderbestimmungen für Einzelmaßnahmen beim BAFA ab dem 15. August 2022.

Bestimmungen ab dem28.07.2022 bei der KfW

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).
  • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst, d.h. drastisch gesenkt.
  • Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
  • iSFP-Bonus bei Sanierung zu einem Effizienzhaus entfällt.

Bestimmungen ab dem 15. August 2022 (BAFA)

  • Einzelmaßnahmen können ausschließlich als Zuschussförderung beim BAFA beantragt werden.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Zuschüsse wurden drastisch gesenkt.
  • iSFP-Bonus wird nur noch für Verbesserung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung vergeben.
  • Bonus bei Austausch von Kohleöfen, Nachspeicheröfen und Gasetagenheizungen, ebenso für Gasheizungen älter als 20 Jahre.

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Anwender des Moduls EVEBI - Förderrechner Pro: Die Anpassungen werden mit der nächsten EVEBI-Version 12.0.4 zur Verfügung gestellt.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Fördersätze ab 07/2022