Bauzustand / allgemeine Gebäudeparameter erfassen

Hier können Sie Angaben zur Luftdichtheit, Konstruktion, Haustyp etc. machen.

Register Bauzustand (Schritt 3)

 

Bearbeiten der Daten zum Bauzustand des Gebäudes

Gegebenenfalls werden Sie vom Programm direkt zu den allgemeinen Daten geführt, ansonsten rufen Sie die Maske auf.

 

  1. Wählen Sie links das Register GEBÄUDEDATEN.
  2. Klicken Sie im Navigationsbereich auf den Eintrag ALLGEMEINE DATEN.
    Die Maske zu den allgemeinen Daten wird geöffnet.
  3. Wählen Sie das Register BAUZUSTAND/ALLGEMEINE GEBÄUDEPARAMETER.
  4. Geben Sie die Daten ein.
  5.  

    Folgende Daten qualifizieren den Bauzustand des Gebäudes:

    • Luftdichtheit geprüft: Wird die Luftdichtheit geprüft und der Grenzwert des Luftaustausches eingehalten, so kann mit einem reduzierten Luftwechsel gerechnet werden. Diese Angabe wird nur für das Verfahren nach EnEV ausgewertet.

      Hinweis: Bei Verwendung einer Lüftungsanlage mit WRG muss die Luftdichtheit auf geprüft gesetzt werden, da sonst die WRG nicht berücksichtigt wird.

    • Luftwechsel Infiltration: Hier können Sie genaue Angaben zur Luftinfiltration machen.
      Der Infiltrationsluftwechsel hat nur Einfluss auf die Berechnungsergebnisse im angepassten Berechnungsverfahren. Nach EnEV wird immer mit Standardwerten gerechnet.
      Hierbei handelt es sich um ein Automatik/Manuell-Feld. Durch Klicken auf das Symbol  bzw. können Sie zwischen Automatik und Manuell umschalten.

      : Der Infiltrationsluftwechsel wird automatisch berechnet. Hier gehen die Option Luftdichheit geprüft, das Vorhandensein einer Lüftungsanlage, der Gebäudetypt (Neubau/Bestand), das Baujahr und die Fugendichtigkeit (Angabe zu den Fensterbauteilen) in die Berechnung ein (je nach eingestelltem Berechnungsverfahren nach 18599-2 oder 4108-6).

    • Denkmal: Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich um ein Denkmal handelt. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen bei Anforderungsgrößen für Transmissionswärmeverluste und Primärenergiebedarf. Damit werden in den Förderprogrammen für die KfW diese Ausnahmen berücksichtigt.

    • Sicht-Fachwerk: Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich um ein Sicht-Fachwerk handelt. Für solche Fassaden gibt es Ausnahmen bei Anforderungsgrößen für Transmissionswärmeverluste. Damit werden in den Förderprogrammen für die KfW diese Ausnahmen berücksichtigt.

    • Personen: Anzahl der Personen im Gebäude.
      : Die Anzahl der Personen wird aus der Zone bzw. den Zonen übernommen (Summe der Personen in den Zonen).

    • Grundwassertiefe: Abstand des Grundwassers zur Geländeoberkante. Diese Angabe geht in die Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831 Bbl. 1 ein. EVEBI errechnet aus dieser Angabe den Abstand zwischen dem Grundwasser und der Fundamentplatte (Anzahl Geschosse und Geschosshöhe).

    • fließend: Handelt es sich um fließendes Gewässer, so ist diese Option zu wählen. Diese Angabe geht in die Ermittlung des Temperatur-Korrekturfaktors Fx ein (EN ISO 13370).

    • öffentliches Gebäude: Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich bei dem Projekt um ein Gebäude von öffentlichem Interesse handelt. Diese Option wird bei der Prüfung zum Nachweis des EEWärmeG verwendet.

    • Gebäudeschwere: Gebäudeschwere bzw. wirksame Wärmespeicherfähigkeit (Cwirk), die Auswahl von leicht, mittel und schwer wird wie folgt verwendet:

      DIN 4108-6
      :
      Als leichte Gebäude können eingestuft werden:
      – Gebäude in Holztafelbauart ohne massive Innenbauteile,
      – Gebäude mit abgehängten Decken und überwiegend leichten Trennwänden,
      – Gebäude mit hohen Räumen (Turnhallen, Museen usw.).

      mittelschwer
      wird für die Berechnung nach DIN 4108 als schwer angenommen

      Als schwere Gebäude können eingestuft werden: Gebäude mit massiven Innen- und Außenbauteilen ohne untergehängte Decken.

      DIN V 18599-2:
      Als Standard gilt leicht.
      Als mittelschwer sind Gebäudezonen mit folgenden Eigenschaften einzustufen:
      - Stahlbetondecke
      - massive Innen- und Außenbauteile (mittlere Rohdichte 600 kg/m3);
      - keine abgehängten oder thermisch abgedeckten Decken;
      - keine innenliegende Wärmedämmung an den Außenbauteilen;
      - keine hohen Räume (> 4,5 m, z. B. Turnhallen, Museen usw.).

      Handelt es sich um eine schwere Konstruktion, so wird die erhöhte Wärmespeicherfähigkeit berücksichtigt.
      Sind mehrere Zonen vorhanden, wird diese Angabe in den Zonen erwartet (nur DIN V 18599).

    • Massivdecke: Sind Massivdecken(Stahlbetondecken) vorhanden, so ist diese Option zu wählen. Der Wärmebrückenzuschlag wird nach DIN V 18599-2 6.2.1.2. bzw. nach EnEV Anl. 3 8.1 auf 0,15 W/(m²K) gesetzt.

    • Anbausituation: Nach EnEV wird zwischen freistehend, einseitig angebaut und zweiseitig angebaut unterschieden.

      Die Anbausituation hat einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverlust des Objektes über seine Außenwände (Außentemperatur, Wind) und geht in die Berechnung des Anforderungswertes H’T nach EnEV für Wohngebäude ein.

    • Lage: Nur für Wohngebäude relevant. Über das Listenfeld kann zwischen innerorts, Vorort und außerorts gewählt werden. Dieser Wert geht in die Bestimmung des Temperaturkorrekturfaktors im LEG-Verfahren sowie für das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ein.

      LEG: Dieser Wert hat einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverlust des Objektes über seine Außenwände (Außentemperatur, Wind) und geht in die Berechnung ein. Der Faktor, der diesen Einfluss bestimmt, ist in der Maske GEBÄUDEUMFELD im Menü EXTRAS--> VORGABEN einstellbar, siehe  Gebäudeumfeld bearbeiten.

    • Form: Hier können Sie zwischen kompakt und gegliedert wählen.

      Dieser Wert hat einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverlust des Objektes über seine Außenwände (Außentemperatur, Wind) und geht in die Berechnung ein. Ab einem A/V-Verhältnis von 0,9 gilt ein Gebäude als gegliedert.

      Für Berechnungen nach LEG kann dieser Faktor in der Maske GEBÄUDEUMFELD im Menü EXTRAS--> VORGABEN festgelegt werden, siehe ⇒ Gebäudedaten bearbeitenGebäudedaten bearbeiten

    • Kühltechnik: nur Wohngebäude und EnEV! Wählen Sie diese Option, wenn das Wohngebäude gekühlt wird. Geben Sie die zu kühlende Wohnfläche an und wählen Sie die Art der Kühlung. Nach EnEV ergibt sich dadurch ein erhöhter Anforderungswert der Primärenergie. Die Art der Kühlung können Sie  in der EnEV, Anlage 1, Abschnitt 2.8 nachlesen.

    • Ausstattung: Hier können Sie einfach bis hochwertig wählen. Diese Angabe geht in die Sachwertermittlung ein und wird in einigen Berichten verwendet.