Daten für die Referenzbeleuchtung bei Errichtung von Nichtwohngebäuden

Übersicht zum Referenzgebäudeverfahren

Nach EnEV 2013, Anlage 2, Tabelle 1 ist bei Errichtung eines Nichtwohngebäudes folgende Referenzbeleuchtung einzuhalten:

Tageslichtversorgungsfaktor bei Sonnen- und/oder Blendschutz CTL,Vers,SA nach DIN V 18599-4:2011-12

kein Sonnen- oder Blendschutz vorhanden

0,7

Blenschutz vorhanden

0,15

Sonnenschutzvorrichtung

Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich ggf. aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07

Beleuchtungsart

direkte/indirekte  Beleuchtung mit verlustarmen Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe außer für Zone 6 &7

Regelung der Beleuchtung je nach Zone (siehe EnEV 2013, Anlage 2, Tabelle 1)

Präsenzkkontrolle

manuelle Kontrolle (ohne Präsenzmelder)

tageslichtabhängige Kontrolle

manuelle Kontrolle

Diese Daten werden automatisch von EVEBI verwendet, um den Endenergiebedarf Beleuchtung für das Referenzgebäude zu ermitteln.