Grunddaten des Wärmeerzeugers (DIN V 4701-10/12, LEG)

Hinweise

  • Allgemeine Erläuterungen zum Erfassen von Wärmeerzeugern finden Sie unter: ⇒  Wärmeerzeuger erfassen und bearbeiten (DIN V 4701-10/12, LEG)
  • Daten, die mit 0 belegt sind (und von Ihnen nicht geändert werden) werden während der Berechnung automatisch von EVEBI durch sinnvolle Daten (nach Anhang C) ergänzt.
  • Erläuterungen zu den Daten der verschiedenen Wärmeerzeuger (Solaranlage, Wärmepumpe etc.) finden Sie zu jeweils zum Wärmeerzeuger

Grunddaten

  • Lage/ Art: Geben Sie hier die Heizungsart an. Sie können zwischen folgenden Heizungsarten wählen:
    - im Beheizten dezentral (Raum)
    - Zentralheizung (im Unbeheizten)
    - Zentral-/ Etagenheizung (im Beheizten)
    - Fernheizung (außerhalb des Gebäudes)
    Die Heizungsart ist die Grundlage für die technische Beurteilung der Heizung. Bei der Zentralheizung wird von einer Aufstellung der Heizung in einem unbeheizten Raum (Keller, Dachraum) ausgegangen. Im Gegensatz dazu tragen die Abstrahlverluste bei der ebenso zentral funktionierenden Etagenheizung zum Wärmehaushalt bei.

  • Technik: Geben Sie die Technik der Heizung an.
    Als Technik kann ein Brennwertgerät, Elektrowärmepumpe etc. angegeben werden. Damit wird die grundsätzliche Arbeitsweise der Heizungsanlage beschrieben.
    Bei Angabe eines Kessels (Kessel 90°, NT-Kessel etc.) wird die Maske um die Optionen gut, mittel und schlecht zur Kesseldämmung erweitert. Wählen Sie die geeignete Option.

  • Energieträger: Geben Sie den Energieträger an.
    Aus der Liste der Energieträger ist der gewünschte Energieträger zu wählen. Bei Bedarf kann die Energieträgerliste geändert bzw. erweitert werden. Weitere Informationen zu den Energieträgern finden Sie unter: ⇒  Energieträger zum Projekt
    Die Angabe ist Grundlage der Umrechnung des Wärmebedarfs in die Menge des jeweiligen Energieträgers sowie deren Kosten.

  • Baujahr: Geben Sie das Baujahr ein.
    Das Baujahr gibt Aufschluss über den Allgemeinzustand und vor allem den technischen Stand der Heizung. Richtige Schreibweise "1976". Verwendet wird das Baujahr z. B. im Rahmen der 4701-12 Berechnung für den Energieausweis. Auch reagieren einige Förderprogramme (KfW) auf das Baujahr.

  • Leistung: Geben Sie die Nennleistung des Kessels in Kilowatt an.
    Die Leistung können Sie dem Leistungsschild entnehmen. Ist sie in einer anderen Einheit angegeben, so ist eine Umrechnung erforderlich (1000 kcal/h entsprechen 1,163 KW).
    Eine Überdimensionierung eines konventionellen Heizkessels (EVEBI stellt ggf. eine Überdimensionierung fest) führt zu Energieverlusten durch längeren Stillstand (Bereitschaftsverluste). Moderne modulierende Niedertemperatur-Heizungen und vor allem Brennwertkessel können bei leichter Überdimensionierung einen gleich bleibend hohen bzw. sogar einen höheren Wirkungsgrad erreichen.

  • Einschaltdauer: Die Einschaltdauer wird in Stunden angegeben. Sie können zwischen den Optionen HEIZPERIODE und GANZJÄHRIG wählen. EVEBI berechnet die Stunden auf Grund des eingestellten Wetterortes (siehe ⇒  Wetterstation angeben (nur LEG)). Für EnEV-Nachweise werden hier Standardwerte verwendet. Ist an die Heizung die Warmwasserversorgung angeschlossen, so wählen Sie hier ganzjährig.

  • Abgasverlust: Geben Sie den Abgasverlust ein. Diese Angabe wird nur für die große Energieberatung ausgewertet (LEG).
    Der Abgasverlust wird i. d. R. vom Schornsteinfeger angegeben. Der Abgasverlust und der Bereitschaftsverlust können auch geschätzt werden (Option ).
    EVEBI kalkuliert den Abgasverlust dann im Rahmen der Gesamtberechnung des Objektes zu einem späteren Zeitpunkt (bei der Bilanz). Die automatische Ermittlung berücksichtigt neben der Heizungsart und der ‑technik die Abgasverlustkonstante des Energieträgers.
    Bei einem Brennwertkessel werden bei der Schätzung spezielle Kennlinien für den Kesselwirkungsgrad angewendet. Es kann sich hier (durch den Kondensationseffekt) eine leichte Überdimensionierung des Kessels (im Gegensatz zu konventionellen Typen) durchaus positiv bemerkbar machen.

  • Bereitschaftsverlust: Geben Sie den relativen Bereitschaftsverlust an. Diese Angabe wird nur für die große Energieberatung ausgewertet (LEG).
    Den relativen Bereitschaftsverlust kann allein der Hersteller benennen (den er aber in den seltensten Fällen tatsächlich angibt). Es muss daher i. d. R. ein Schätzwert eingegeben werden. Wenn Sie den Abgasverlust  schätzen lassen, ermittelt das Programm auch hierfür einen Wert. Bei dieser automatischen Ermittlung wird die Kesselart und die ‑dämmung herangezogen.

    Anhaltspunkt für die Eingabe des Wertes in [%]:
    sehr gute Anlage        0,2-0,8
    gute Anlage               0,8-1,2
    Umweltengel             2
    neue Anlage              1,2-2
    mittel alte Anlage      2,5-3
    alte Anlage                3-3,3

  • zus. Stromverbr.: Geben Sie den zusätzlichen Stromverbrauch an.
    Hier wird die Leistungsaufnahme von eventuell vorhandenen zusätzlichen elektrischen Geräten eingetragen. Gemeint sind zum Beispiel zusätzliche Pumpen, Regelungseinrichtungen, Lüfter etc.
    Der eingetragene Wert wird programmintern mit den Betriebsstunden multipliziert und gesondert ausgegeben. Dieser Verbrauch geht in den Gesamtenergieverbrauch (Schwachstellenanalyse) ein, nicht aber in den “Verbrauch des Energieträgers”.

  • Arbeitszahl: Geben Sie ggf. die Arbeitszahl an. Diese Angabe wird AUSSCHLIEßLICH für die Berechnungen nach LEG-Verfahren verwendet.
    Bei der Eingabe eines Sonnenkollektors und einer Wärmepumpe müssen Sie zusätzlich die Arbeitszahl angeben. Die Arbeitszahl bestimmt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu bereitgestellter Energie. So bedeutet z. B. 20, dass aus einer kWh eingesetztem Strom 20 kWh Solarwärme bereitgestellt werden.
  • Wartungskosten:   Für eine Bestimmung der jährlichen Wartungskosten vor und nach der Sanierung eines Gebäudes können im Ist-Zustand in der Anlagentechnik die Wartungskosten eingetragen werden. Hierbei handelt es sich um ein Automatikfeld, d.h. die Wartungskosten werden automatisch vorgeschlagen. Z. B. wird typischerweise für Wärmeerzeuger-Anlagen 1% der Investitionen angenommen (VDI 2067).