Nutzungsrandbedingungen

Die Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind in der Norm DIN V 18599-10 festgelegt. Für öffentlich rechtliche Nachweise sind diese zu verwenden. Bei der Angabe von Berechnungsergebnissen nach DIN V 18599 sind immer die verwendeten Randbedingungen zu dokumentieren! Weichen die der Standardrandbedingungen nach Norm zu weit von der Realität ab, so sind die Randbedingungen anzupassen und zu dokumentieren.

Für Wohngebäude werden folgende Randbedingungen festgelegt:

  • Raum-Solltemperatur,
  • Anteil der mitbeheizten Fläche an der Gesamtfläche,
  • Minimaltemperatur zur Auslegung im Heizfall,
  • Nutzungszeiten,
  • Nutzwärmebedarf für Trinkwarmwasser,
  • Mindestaußenluftwechsel,
  • mittlerer Anlagenluftwechsel,
  • Abminderungsfaktor infolge von Verschmutzung.

 

Für Nichtwohngebäude sind folgende Nutzungsrandbedingungen festgelegt:

  • Nutzungs- und Betriebszeiten mit Beginn und Ende der Nutzung, tägliche Nutzungsstunden, jährliche Nutzungstage etc.
  • Beleuchtung mit Wartungswert der Beleuchtungsstärke, Höhe der Nutzebene, Minderungsfaktor Sehaufgabe, relative Abwesenheit, Raumindex, Teilbetriebsfaktor
  • Raumklima mit Feuchteanforderung, Mindestvolumenstrom
  • Wärmequellen mit Personen, Arbeitshilfen
  • Raumlufttemperatur mit Raum-Solltemperatur Heizung, Temperaturabsenkung, Raum-Solltemperatur Kühlung, Maximaltemperatur Auslegung Heizung, Minimaltemperatur Auslegung Kühlung, Abminderungsfaktor infolge Verschmutzung, Verschmutzungsfaktor
  • Trinkwarmwasser mit Nutzenergiebedarf, Anzahl der Zapfungen am Tag; je nach Nutzung wird der Trinkwarmwasserbedarf auf Personen, Betten oder Produkte bezogen (siehe DIN V 18599-10, Tabelle 6)

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen einen Ausschnitt aus der Tabelle 4 der DIN V 18599-10, Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude: