Projekteigenschaften: Berechnungsverfahren umstellen

Wussten Sie schon, dass Sie für ein und dasselbe Wohngebäude-Projekt in EVEBI das Berechnungsverfahren umstellen können? So können Sie jederzeit entscheiden, ob die Berechnungen nach den Normen DIN V 4108-2 / DIN V 4701-10 oder DIN V 18599 erfolgen sollen.

Das hat folgende Vorteile:

  • Förderanträge bei der KfW: Sie wählen das günstigste Berechnunsergebnis und beantragen mit diesem Fördergeld bei der KfW.
  • Sie können zwischen verschiedenen Berichtsausgaben wählen (Berechnungsblätter für DIN V 4108-2 oder Kennwerte für DIN V 18599).
  • Sie können zwischen verschiedenen grafischen Ausgaben wählen (zusätzliche Ergebnisgrafiken für DIN V 18599).
EVEBI: Projekteigenschaften

EVEBI: Projekteigenschaften

Und so einfach geht's:

  1. Wählen Sie im auf dem Register Gebäudedaten den Eintrag Projektverwaltung.
  2. Wählen Sie das gewünschte Berechnungsverfahren. Sämtliche Eingabemasken werden auf das gewählte Berechnungsverfahren umgestellt.

 

 

Weitere Möglichkeiten der Umstellung von Projekteigenschaften

Gebäudetyp: Wahl zwischen Neubau, Erweiterungsbau, Bestand und Denkmal

  • Die Berechnungsergebnisse werden entsprechend angepasst, so gelten für Neubauten strengere Anforderungen als für Bestandsgebäude.
  • Die KfW-Förderprogramme werden entsprechend angepasst.
  • Erweiterungsbau: Wichtig für EnEV-Nachweise.

Nutzung: Wohngebäude, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude

  • Je nach Auswahl werden Masken hinzu- bzw. abgeschaltet (z.B. Zonen, Beleuchtung für Nichtwohngebäude).
  • Nachweis des EEWärmeG ist für öffentliche Gebäude strenger als für Nicht- bzw. Wohngebäude
  • Die Ausgaben und Nachweise sind abhängig von der Nutzung.

Datenerfassugn: detailliert, vereinfacht, Verbrauchsausweis, Ein-Zonen-Modell

  • Egal wie Sie ein Objekt erfassen, Sie können jederzeit die Eingabetiefe ändern. Nach einer vereinfachten Erfassung eines Objektes für einen Energieausweis können Sie auf die detaillierte Erfassung umstellen, um für eine anschließende Beratung die Genauigkeit der Eingaben und damit der Ergebnisse zu erhöhen.

Energieeinsparverordnung: EnEV 2009, EnEV 2014, Verschärfung 2016

  • In seltenen Fällen kommt es vor, dass Sie für ein Objekt aus vorangegangenen Jahren nochmals einen Nachweis einreichen müssen (z.B. für die KfW). In einem solchen Fall ist es notwendig, auf die damals gültige EnEV umstellen zu können.