Sowieso-Kosten von Dämmmaßnahmen bestimmen

Als Sowieso-Kosten (Instandsetzungskosten) werden die Kosten einer Dämmmaßnahme bezeichnet, die zur Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der technischen Funktion des zu dämmenden Bauteils/der zu dämmenden Bauteile aufgewendet werden. Hierzu gehören auch die Kosten, die zur Einhaltung des gültigen Gebäudeenergiegesetzes anfallen.

Die Berechnung der Sowieso-Kosten erfolgt aus den Investitionskosten der Maßnahme bezogen auf die Restnutzungszeit des Bauteils/der Bauteile sowie in Abhängigkeit eines festen Zinses von 2% (Vorgabe der dena).

Die Restnutzungszeit hingegen wird in Abhängigkeit des Alters/Zustandes des/der zu dämmenden Bauteils/Bauteile automatisch ermittelt.

Sowieso-Kosten und Restnutzungszeit können manuell angepasst werden.

Energiebedingte Mehrkosten sind Kosten, welche unter Abzug der Sowieso-Kosten, der ggf. zusätzlichen Kosten und des Förderbetrags verbleiben. Diese Kosten der energieeffizienzbedingten Mehraufwendungen werden für die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Annuität) verwendet.

Restnutzungszeit festlegen

Festlegen Sanierungsjahr

Festlegen Sanierungsjahr

Festlegen Bauzustand

Festlegen Bauzustand

Festlegen Restnutzungszeit

Festlegen Restnutzungszeit

Die Restnutzungszeit wird automatisch ermittelt. Dazu werden Angaben zu den Bauteilen im Ist-Zustand verwendet.

Ist-Zustand

Im Ist-Zustand kann über das Listenfeld "Bauzustand" der Bauzustand angepasst werden. Das ist nur sinnvoll, wenn bei der Objektbegehung feststellt wurde, dass der Zustand der Fassade nicht dem erwarteten Zustand aufgrund des Baualters der Fassade entspricht.

Die Einteilung ist hier grob in einem Zeitraster von 10 Jahren festgelegt. Daraus ergibt sich ein Bauzustand zwischen sehr gut und ungenügend.

Dämmmaßnahme

In der Dämmmaßnahme wird die Restnutzungszeit anhand des Bauzustandes berechnet:

Bauzustand: Restnutzung

  • sehr gut (bis 2 Jahre): Nutzungszeit (40 Jahre)
  • gut (2 bis 10 Jahre): 4/5 der Nutzungszeit
  • befriedigend (10 bis 20 Jahre): 2/3 der Nutzungszeit
  • genügend (20 bis 30 Jahre): 1/3 der Nutzungszeit
  • ungenügend (über 30 Jahre): 0

Hinweis

Wenn mehrere Bauteile gedämmt werden, so bestimmt der "schlechteste" Bauzustand die Restnutzungszeit.

Die Restnutzungszeit ist schwierig zu bestimmen. Letzten Endes muss hier der Energieberater/die Energieberaterin eine plausible Einschätzung treffen.