Seit dem 1. Januar 2020 ist es möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich fördern zu lassen.
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in den Programmen der KfW und des BAFA für energetische Sanierungsvorhaben als förderfähig eingestuft sind. Dazu gehören die Verbesserung der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen) sowie die Erneuerung/Optimierung der Heizungsanlage/Lüftungsanlage.
Gefördert werden bis zu 20% der energetisch relevanten Kosten, maximal 40.000 € je Objekt.
Weiterhin können die Kosten für den Energieberater um bis zu 50% gefördert werden, sofern der Energieberater in der Energieeffizienzexpertenliste für das BAFA-Programm "Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung), individueller Sanierungsfahrplan" gelistet ist.
Der Förderbetrag wird über 3 Jahre verteilt und kann von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Und so einfach geht's: