Steuerliche Förderung für energetische Modernisierungen

Seit dem 1. Januar 2020 ist es möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich fördern zu lassen.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in den Programmen der KfW und des BAFA für energetische Sanierungsvorhaben als förderfähig eingestuft sind. Dazu gehören die Verbesserung der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen) sowie die Erneuerung/Optimierung der Heizungsanlage/Lüftungsanlage.

Gefördert werden bis zu 20% der energetisch relevanten Kosten, maximal 40.000 € je Objekt.

Weiterhin können die Kosten für den Energieberater um bis zu 50% gefördert werden, sofern der Energieberater in der Energieeffizienzexpertenliste für das BAFA-Programm "Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung), individueller Sanierungsfahrplan" gelistet ist.

Der Förderbetrag wird über 3 Jahre verteilt und kann von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Fördermaske - freies Förderprogramm: Steuervorteil eintragen

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Und so einfach geht's:

  1. Wählen Sie im Register VARIANTEN die gewünschte Sanierungsvariante.
    In dieser Sanierungsvariante müssen sich förderfähige Einzelmaßnahmen befinden.
  2. Wählen Sie im Varianten-Explorer den Eintrag FÖRDERUNGEN.
  3. Tragen Sie die steuerliche Förderung als zusätzlichen Förderbetrag ein.
    Tragen Sie 20% aus der Summe der energetischen und Beratungskosten ein, maximal 40.000 €.