Im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) werden PVT-Kollektoren - Photovoltaisch-thermische Kollektoren - gefördert. Die Definition der förderfähigen Kosten wurde am 20.06.2023 über das Infoblatt für förderfähige Maßnahmen und Leistungen präzisiert.
Diese Anlagen sind auch dann in der BEG förderfähig, wenn eine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird.
In EVEBI können die erforderlichen Daten eingegeben werden. Das Modul EVEBI - Förderrechner Pro » prüft die Mindestanforderungen und ermittelt den möglichen Zuschuss.
Von den Kosten muss ein pauschaler Betrag von 1.500 €/kWp installierter PV-Leistung der PVT-Kollektoren abgezogen werden. Mit diesem pauschalen Betrag sind alle für die Stromerzeugung notwendigen Komponenten und Einbauleistungen abgegolten. Ausgenommen von den zu berücksichtigenden Kosten sind Stromspeicher.
Komponente/Leistung | Kosten in € | |
Module | 10.000 | |
Wechselrichter | 2.500 | |
Batteriespeicher | 10.000 | |
Einau/Installation | 7.500 | |
Sonstige Kosten | 3.000 | |
Gesamtkosten | 33.000 | |
Davon förderfähig1) | 8.000 2) |
1) Die Kosten des Batteriespeichers sind nicht förderfähig
2) 33.000 € - 10.000 € (Batteriespeicher) - 1.500 €/kWp * 10 kWp = 8.000 €
Maßnahme PVT-Kollekor erfassen