Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist neben der Heizungsoptimierung ebenfalls bei Dämmmaßnahmen sinnvollerweise durchzuführen.
Für die Inanspruchnahme von Fördergeldern i.Z. mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei einer Heizungsoptimierung sowie für das Erreichen eines Effizienzhauses/-gebäudes verpflichtend und nachzuweisen.
Wird in einem Sanierungsfahrplan bspw. in einem Sanierungsschritt A die Heizung optimiert und in einem weiteren Sanierungsschritt B eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, so sollte den Sanierungsschritten A und B jeweils die Maßnahme "Hydraulischer Abgleich" zugeordnet werden.
Das mehrfache Zuordnen einer Maßnahme zu Sanierungsschritten ist per Drag & Drop möglich.
Maßnahme "Hydraulischer Abgleich" dem Sanierungsschritt A und B zuordnen