Umschalten zwischen Gebäudeenergiegesetz und Energieeinsparverordnung

Ab der EVEBI Version 11 können Sie zwischen den Gesetzen EnEV 2014, EnEV 2014 mit Verschärfung 2016 und GEG 2020 frei wählen.

Damit haben Sie die Möglichkeit, Projekte sowohl nach EnEV als auch nach GEG zu bewerten. Es ist möglich, ein Projekt sowohl nach EnEV als auch nach GEG zu bewerten.

Hinweis: Gemäß GEG §§111 und 112 gelten Übergangsvorschriften für die Erstellung von Energieausweisen.

Umschalten zwischen EnEV und GEG

Gesetz wählen zur Bewertung eines neuen Projektes

Gesetz wählen zur Bewertung eines neuen Projektes

Gesetz wählen zur Bewertung eines vorhandenen Projektes

Gesetz wählen zur Bewertung eines vorhandenen Projektes

Auswahl des gewünschten Gesetzes für ein neues Projekt

  1. Erfassen Sie ein neues Projekt über das Menü Datei, Neu.
  2. Wählen Sie in dem Dialog das Gesetz, auf welchem die normativen Bewertungen/Berechnungen erfolgen sollen.

Umschalten zum gewünschten Gesetz für ein vorhandenes Projekt

  1. Wechseln Sie auf das Register Gebäudedaten.
  2. Wählen Sie im Projekt-Explorer den Eintrag Projekteinstellungen.
  3. Wählen Sie in dem Dialog das Gesetz, auf welchem die normativen Bewertungen/Berechnungen erfolgen sollen.

Hinweis: Sie können in den Projekteinstellungen jederzeit den Gebäudetyp (Neubau, Erweiterungsbau, Bestand, Denkmal), die Nutzung (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude), die Art der Datenerfassung (detailliert, vereinfacht, Verbrauchsausweis), das Berechnungsverfahren (DIN 4108/4701, DIN 18599) und das anzuwendende Gesetz (EnEV, GEG) ändern. Damit haben Siefür Ihre Projekte die größtmögliche Flexibilität.

Tipp: KfW-Förderungen sind derzeit nach der EnEV (nicht nach GEG) zu berechnen und zu beantragen. Dazu können Sie das Projekt einfach umstellen.